Honorar


Ich rechne nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) über Rechnung ab.

 

Die Behandlungskosten werden von Privatkrankenkassen, Beihilfestellen sowie von Zusatzversicherungen zu den vertraglich geregelten Bedingungen  erstattet.

 

Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden (bis 24 Stunden vorher) können in Rechnung gestellt werden.

 


 Fragen beantworte ich Ihnen gerne.